Die Behandlung der idiopathischen überaktiven Blase mit BOTOX® wurde zum 01.01.2018 in den EBM aufgenommen. Urologen und Gynäkologen können die Leistungen abrechnen. Die Honorierung erfolgt extrabudgetär.
Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese wird erteilt, wenn 1-mal pro Jahr die Teilnahme an einer von den jeweiligen Landesärztekammern anerkannten Fortbildung zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von mindestens 8 CME-Punkten nachgewiesen wird.
Mit diesen CME-Modulen zu Blasenfunktionsstörungen (iOAB und NDO) können Ärzte die geforderten 8 CME-Punkte sammeln:
Mit diesen CME-Modulen zu Blasenfunktionsstörungen (iOAB und NDO) können Ärzte die geforderten 8 CME-Punkte sammeln: